Konzeption der Kindertagestätte „St. Maria“
Großgundertshausen
Gemeinde Volkenschwand
Schulweg 2
84106 Großgundertshausen
Träger: Gemeinde Volkenschwand
Vorwort/ Trägervertreter Bürgermeister Albert Morasch
1. Grundsätze
1.1 Die Einrichtung
1.2 Das Leitbild
1.3 Die Aufträge
1.4 Die Zielgruppe
1.5 Die Ziele
2. Ausstattung
2.1 Personelle Besetzung und Betreuungszeiten
2.2 Räumlichkeiten, Lage und Sachmittel
3. Leistungsangebot und Umsetzung
3.1 Allgemeine Grundlagen
3.2 Pädagogische Grundlagen
3.3 Exemplarischer Tagesablauf
3.4 Aufgaben der Mitarbeiterinnen
4. Qualitätssichernde Maßnahmen
4.1 Strukturqualität
4.2 Prozessqualität
4.3 Ergebnisqualität
5. Finanzierung
6. Informationen zur Anmeldung
6.1 Formulare
6.2 Gebührensatzung
Vorwort
Seit nunmehr 28 Jahren verfügt die Gemeinde Volkenschwand über einen Gemeindekindergarten. Unter Bürgermeister Georg Lechner hatte sich der Gemeinderat
dafür ausgesprochen, im alten Schulhaus in Großgundertshausen einen Kindergarten einzurichten. Damals hatte es ausgereicht, lediglich in den Vormittagsstunden die
Betreuung und Erziehung der Kinder anzubieten. Die Veränderungen in unserer Gesellschaft brachten es aber mit sich, dass eine „verlängerte Vormittagsgruppe“
als unbedingt notwendig erachtet wurde. Ein wahrer „Meilenstein“ in der Kindergartengeschichte bedeutete der Umbau des Kindergartens im Jahr 2000. Dieses
Ereignis konnte mit einem Gottesdienst und einem „Tag der offenen Tür“ dem Anlass entsprechend gefeiert werden. Seit jeher hat der Gemeinderat immer ein
offenes Ohr, wenn es um Belange der Jugendarbeit und der Jugendbetreuung gegangen ist. An dieser Einstellung wird sich auch künftig nichts ändern, trotz der
allseits bekannten finanziellen Engpässe. Dies belegt alleine die Tatsache, dass der Gemeinderat beschlossen hat die Grundschule und das Freibad zu sanieren. Beides
Einrichtungen die unserer Jugend als Bildungs- bzw. als Erholungsstätte dienen. Eine glückliche Hand hatte der Gemeinderat immer dann, wenn es darum ging, das für den
Kindergartenbetrieb notwendige Fachpersonal einzustellen. Rückblickend kann ohne jegliche Einschränkung festgestellt werden, dass unsere Leiterinnen, Erzieherinnen
und Pflegerinnen stets engagiert, kooperativ und äußerst zuverlässig waren. Gleiches gilt für unser Reinigungspersonal, das einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der
Räumlichkeiten beigetragen hat. Nicht zu vergessen die jeweiligen Elternbeiräte, die sich in unsere Einrichtung immer positiv eingebracht haben und nie den Blick
für das Wesentliche und vor allem das Machbare verloren haben.
Unser Dank gilt aber auch der Kirchenverwaltung Großgundertshausen, die als „Hausherr“ immer aufgeschlossen für die Vorstellungen der Gemeinde war.
Wie in allen anderen Kommunen des Freistaates hat auch in der Gemeinde Volkenschwand die Umsetzung des Bayer. Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes
zu erfolgen. Wesentliche Teile der neuen gesetzlichen Normen hatten aber schon über Jahre hinweg Einzug in die tägliche Arbeit unseres Personals gehalten.
So gesehen ist unsere Einrichtung bereits gut gerüstet für die Anforderungen der näheren und weiteren Zukunft; sie wird deshalb den Kindern unserer Gemeinde
eine stete gute Grundlage für alle weiteren Lebensabschnitte vermitteln.
Albert Morasch, 1. Bürgermeister der Gemeinde Volkenschwand
1. Grundsätze
1.1 Die Einrichtung
Im Januar 1979 wurde unter Führung von Bgm. Lechner die Tageseinrichtung
„St. Maria“ als zunächst eingruppiger Kindergarten im ehemaligen Schulgebäude
gegründet.
1995 kam die Sechs-Stunden-Gruppe unter Bgm. Randlkofer hinzu.
2000 wurde der Kindergarten unter Bgm. Morasch erweitert und renoviert.
1.2 Das Leitbild
Wir wollen mit unserer Arbeit dem Kind helfen, sich selbst zu organisieren, ein Bild über seine Stärken und Schwächen zu gewinnen und dadurch ein
gesundes Selbstwertgefühl zu entwickeln. In Zusammenarbeit mit den
Erziehungsberechtigten, der Schule und den Fördereinrichtungen, wollen wir den Entwicklungsprozess des Kindes unterstützend begleiten.
1.3 Die Aufträge
Die rechtlichen Grundlagen der Einrichtung finden sich im Kinder- und Jugendhilfegesetz der Bundesrepublik Deutschland (SGB VII, &22), im bayerischen
Kindergartengesetz mit seinen Durchführungsbestimmungen sowie in den EU Richtlinien. Aufgabe von Kindertageseinrichtungen ist „die Entwicklung des Kindes
zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern“. Weiter umfasst die Aufgabe, die „Bildung, Erziehung und Betreuung“ des
Kindes. Hierzu gehört auch die Erziehung der Kinder zur Gleichberechtigung der Geschlechter. Hinzu kommt der fachliche Anspruch aus Wissenschaft und Praxis.
Kindertageseinrichtungen sind familienunterstützende und –ergänzende Einrichtungen.
1.4 Die Zielgruppe
Kinder aus der Gemeinde Volkenschwand in der Regel im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung. Bei entsprechend personeller Besetzung und kleineren
Gruppenstärken auch unter drei Jahren. Die Kinder kommen aus überwiegend intakten Familien. Aufgrund der ländlichen Struktur und damit auch weite Wege
zum Kindergarten, werden die Kinder in Fahrgemeinschaften gebracht.
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3.3 Exemplarischer Tagesablauf
Bienengruppe von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr
8.00 bis 8.30 Uhr Bringzeit der Kinder und Freispiel im Gruppenzimmer
8.30 bis ca. 9.15 Uhr Morgenkreis mit Angebot laut Wochenplan
9.15 bis 10.45 Uhr Freispiel im gesamten Kindergartenbereich einschließlich Garten und gleitende Brotzeit
11.00 bis 12.00 Uhr Einzelbeschäftigung/Intensivbeschäftigung, gruppenübergreifende Angebote
12.00 bis 12.30 Uhr Freispiel mit gleitendem Abholen der Kinder
Bärengruppe von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr
7.30 bis 8.30 Uhr Bringzeit der Kinder und Freispiel im Gruppenraum
8.30 bis ca. 9.15 Uhr Morgenkreis mit Angebot laut Wochenplan
9.15 bis 10.30 Uhr gleitende Brotzeit
9.15 bis 11.30 Uhr Freispiel im gesamten Kindergartenbereich einschließlich Garten
11.00 bis 11.30 Uhr gruppenübergreifende Angebote, Einzelbeschäftigung
11.30 bis 12.00 Uhr gemeinsame Brotzeit
12.00 bis 13.30 Freispiel mit gleitendem Abholen der Kinder
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3.4 Stellenbeschreibung und Aufgaben der Mitarbeiterinnen
Leitung:
I. Stellenbezeichnung: Erzieherin
II. Dienstrang: Pädagogische Fachkraft
III. Unterstellung: Rechtsträger, Gemeinde Volkenschwand
IV. Stellvertretung durch: Gruppenleiterin der Bärengruppe
V. Stellenziel: Leitung der Kindertagesstätte und Gruppenleitung der Bienengruppe
VI. Aufgabenbereiche:
Kooperation mit: Träger, Pfarrei, Fachstellen, Grundschule, Institutionen und Behörden, Nachbarkindergärten;
Verwaltungsaufgaben: An- und Abmeldung, Gruppeneinteilung, Spielgeldetat aufstellen, Tagespost erledigen, Arbeitseinteilung und Koordinierung der
Arbeitszeiten des Personals, Feriendienst und Ferienordnung erstellen.
Öffentlichkeitsarbeit: Presseartikel, Infobrett, Vorbereiten und Durchführen von Elternabenden, Elternbrief, Jahresbericht zum abgelaufenen Kindergartenjahr
erstellen (Ergebnisbericht) und Jahresplan für das kommende Jahr aufstellen und Elternbeirat davon in Kenntnis setzen.
Zusammenarbeit mit dem Elternbeirat
Teamarbeit: Planung und Durchführung der pädagogischen Arbeit, Festhalten der pädagogischen Schwerpunkte (Beobachtung, dokumentieren), Nahebringen von
gelesenen Fachartikel und deren Umsetzung, Vorbereitung der Kinderkonferenzen.
Weiterbildung in Form von Fachbüchern, Zeitschriften und Seminaren.
Teambesprechung mit der pädagogischen Zweitkraft mit dem Ziel einer gemeinsamen Gruppenführung und Umsetzung der pädagogische Maßnahmen und
Förderideen. Austausch und Besprechung der Beobachtungen.
Pädagogische Aufgaben: Betreuung, Erziehung und Bildung einer Gruppe von 25 Mädchen und Jungen im Alter von drei bis Schuleintrittsalter. Wahrnehmen der
Aufsichtspflicht, Schulvorbereitung, Elterngespräche, Bereitstellen von Materialien, Angebot von Spielen, Gruppenraumgestaltung.
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Pädagogische Zweitkraft der Bienengruppe:
I. Stellenbeschreibung: Kinderpflegerin
II. Dienstrang: Pädagogische Zweitkraft
III. Unterstellung: Rechtsträger, Gemeinde Volkenschwand, Leitung,
Gruppenleitung Bienengruppe
IV. Stellvertretung durch: Pädagogische Zweitkraft der Bärengruppe
V. Stellenziel: Pädagogische Zweitkraft der Bienengruppe
VI. Aufgabenbereiche:
pädagogische Arbeit am Kind: Beobachtung und Dokumentation der einzelnen Kinder (Montag), Gestaltung des Morgenkreises, Anleitung des Freispiels, Gang- und
Gartenaufsicht, Anwesenheitsliste führen, jede 2. Woche Dienstag und Donnerstag Turnen.
hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Getränke bereitstellen und Tee zubereiten,Reinigungsarbeiten im Gruppenzimmer und Gangbereich, Blumen gießen,
Gartenhaus kehren, alle vier Wochen Handtücher wechseln.
Pädagogische Zweitkraft der Bärengruppe
I. Stellenbezeichnung: Kinderpflegerin
II. Dienstrang: Pädagogische Zweitkraft
III. Unterstellung: Rechtsträger, Gemeinde Volkenschwand, Leitung
Gruppenleitung Bärengruppe
IV. Stellvertretung durch: Pädagogische Zweitkraft der Bienengruppe
V. Stellenziel: Pädagogische Zweitkraft der Bärengruppe
VI. Aufgabenbereiche:
pädagogische Aufgaben: Beobachtung und Dokumentation der einzelnen Kinder (Montag), Mitplanung und Gestaltung des Morgenkreises, Anleitung des Freispiels,
Gang- und Gartenaufsicht, jede 2. Woche Mittwoch und Freitag Turnen.
hauswirtschaftliche Tätigkeiten: Reinigungsarbeiten im Gruppenzimmer, im Gangbereich und der Turnhalle, Blumen gießen, Beetpflege im Garten, Pflasterbelag/
Treppe zum Garten kehren, alle vier Wochen Handtücher wechseln.
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4. Qualitätssichernde Maßnahmen
4.1. Strukturqualität
Dem Personal stehen zur Verfügung:
Das Bayerische Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz mit Kinder- und Jugendhilferecht
Fachliteratur: Bücher, Fachzeitschriften wie „KiTa“, „Kindergarten heute“, „Entdeckungskiste“, „Bausteine Kindergarten“, Seminar- und Tagungsberichte
Die Konzeption und Inventar werden überprüft und aktualisiert.
Im Aufnahmeverfahren werden die verschiedenen Regelungen bekannt gegeben und die Einverständniserklärung von den Erziehungsberechtigten dazu eingeholt.
Hygiene und Sauberkeit haben einen hohen Stellenwert. Die Pflege der Räume und des Inventars wird täglich durchgeführt.
4.2 Prozessqualität
In jedem Jahr wird ein Rahmenthema festgelegt.
Die Entwicklung und das Gruppenverhalten des Kindes werden in Beobachtungsbögen dokumentiert und mit den Erziehungsberechtigten besprochen.
Das Personal nimmt regelmäßig an Fortbildungen, Fachtagungen und Seminaren teil. Es steht eine Eltern- und Kinderbücherei zur Verfügung.
Achtmal im Jahr erscheint die Zeitschrift „Eltern und Kindergarten gemeinsam“ mit pädagogischen Tipps und Anregungen zur Zusammenarbeit.
4.3 Ergebnisqualität
Im Jahresbericht, der dem Elternbeirat am Ende des Jahres dargelegt wird, werden die erreichten Ziele und Aktivitäten dargestellt. Außerdem
werden die Planungen und Ziele für das kommende Jahr angekündigt.
Presse- und ähnliche Berichte werden gesammelt und am Jahresende und bei besonderen Anlässen (z. B. „Tag der offenen Tür“) in der Chronik d
es Kindergartens zur Einsicht aufgelegt.
5. Finanzierung
Sachaufwandsträger ist die Gemeinde Volkenschwand und damit für den Betrieb,Erhaltung und Ausstattung des Kindergartens sowie für die Personalkosten
zuständig. Der Gemeinderat Volkenschwand hat ab dem Kindergartenjahr 2006/2007 folgende Gebühren beschlossen:
Stundensatz : 11.00 € für das 1. Kind zuzüglich 6.00 € Spielgeld
8.50 € für das 2. Kind zuzüglich 3.00 € Spielgeld
Für das 3. Kind das zeitgleich den Kindergarten besucht werden keine Gebühren erhoben.
Die Gebühren werden in 12 Monatsbeiträgen abgebucht. Das Spielgeld wird jährlich vom Kindergartenpersonal eingesammelt.
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6. Informationen zur Kindergartenanmeldung
Schnuppertag: Kindergartenbeginn:
Öffnungszeiten: verlängerte Gruppe (Bären): 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr Beitrag: 66.00€*
kurze Gruppe (Bienen): 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Beitrag: 49.50€*
* Wird jährlich 12mal abgebucht! Gestaffelte Beiträge je nach Buchungszeiten! Siehe Formularvordruck!
Weitere Kosten sind das Spiel- und Getränkegeld pauschal/jährlich 72.00 €. Für das zweiteKind 36.00 €. Von diesem Pauschalbetrag, der in der
zweiten Kindergartenwoche erhoben wird, werden folgende Ausgaben bestritten: Wasser- und Cromarfarben , Holzfarbstifte, Klebstoff, Papier,
Bastelsachen, kleine Geschenke im Jahreskreis(Geburtstagsgeschenk, Martinslaterne, Nikolaus, Weihnachten, Ostern, Familiengeschenk,….)
Spielzeug, Puzzle, Bilderbücher……Elternzeitschrift, Getränke: Saft, Tee, Wasser
Bis 8.30 Uhr sollten die Kinder im Kindergarten sein.
Mit der Begrüßung des Kindes (Händedruck) beginnt unsere Aufsichtspflicht und endet mit der Verabschiedung (Händedruck).
Bitte schicken Sie Ihr Kind regelmäßig in den Kindergarten. Bei Krankheit oder Fernbleiben entschuldigen Sie bitte Ihr Kind.
Bitte beachten Sie die Anrufszeiten: von 7.30 Uhr – 8.00 Uhr und 12.30 bis 13.00 Uhr
Tel. 08754/686 begin_of_the_skype_highlighting 08754/686 end_of_the_skype_highlighting
Bei Fragen, Informationswünschen und Problemen bitte Rücksprache mit dem jeweiligen Gruppenpersonal halten. Sprechzeiten bitte vereinbaren.
Tür – und Angelgespräche halten wir kurz.
Die Eingewöhnung der Kinder ist individuell und ganz verschieden. Hilfreich kann ein Abschiedsritual sein. Zeigen und sagen Sie Ihrem Kind was Sie von
Ihm erwarten und warum. Ein behutsames Eingewöhnen ist sehr wichtig. Erleichtert wird die Eingewöhnung, wenn Ihr Kind Selbständigkeit bei den
alltäglichen Verrichtungen zeigt. Z. B. Wenn es sich eigenständig aus- und anziehen und auf die Toilette gehen kann. Sollte Ihr Kind Schwierigkeiten beim
Eingewöhnen haben bzw. möchte es einmal nicht im Kindergarten bleiben, dann sprechen Sie mit dem jeweiligen Gruppenpersonal. Generell liegt
die Entscheidung ob das Kind bleibt oder wieder mit nachhause geht bei Ihnen, den Eltern und Erziehungsberechtigten.
Bitte beachten Sie die Hinweise an der Pinnwand, sowie seitlich an der Eingangstür!
Freispielzeit: Nach dem Morgenkreis dürfen sich die Kinder unter Einhaltung bestimmter Regeln in allen Kindergartenräumen bewegen. Auch steht
unseren Kindern dabei unser Garten zur Verfügung. Allerdings nur mit Ihrem Einverständnis( Einverständniserklärung schriftlich – siehe Vordruck)und
wetterfester Kleidung.
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S a t z u n g
zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens in Großgundertshausen
(Kindergartengebührensatzung), Gemeinde Volkenschwand
Aufgrund Artikel 2 Abs. 1 und Artikel 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Volkenschwand folgende
S a t z u n g:
§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des gemeindlichen Kindergartens in Volkenschwand vom 30.03.1979 wird wie
folgt geändert:
§ 4 erhält folgende Fassung:
Absatz 1 lautet:
Die Gebühr, deren Höhe sich nach Buchungszeiten richtet, wird für 12 Besuchsmonate erhoben.
Absatz 2 lautet:
Die Gebühr beträgt pro gebuchter Stunde im Monat 11,00 Euro.
Absatz 3 lautet:
Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig den Kindergarten, so wird die Gebühr pro gebuchter Stunde im Monat für das zweite Kind auf 8,50 Euro
ermäßigt; für jedes weitere Kind wird keine Gebühr erhoben.
§ 2
Die Satzung tritt am 01.09.2006 in Kraft.
Volkenschwand, den 27.07.2006
GEMEINDE VOLKENSCHWAND
gez. Morasch
1. Bürgermeister